Die folgenden Hinweise gelten für alle Besucher der folgenden Sporthallen:

Langhanshalle Beilstein

Mehrzweckhalle Gronau

Wildeckhalle Abstatt

Stettenfelshalle Untergruppenbach

Auf Grund der seit 17.11.21 in Baden-Württemberg geltenden Alarmstufe ergeben sich folgende Maßnahmen:

1. Zutritt zu den Hallen nur noch mit 2G

2. Generelle Maskenpflicht innerhalb der Sporthallen.

3. Ausnahmen vom 2G gelten für:

– symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen des Schulbesuchs teilnehmen

– symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind

– bei nicht-immunisierten Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.

Grundlage für diese Vorgaben sind die „Regelungen für den Freizeit- und Amateursport des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 5. November 2021“ (siehe Anlage).

Die Stadt Beilstein, als Eigner der Langhanshalle, hat diese Regelungen ohne Ausnahmen übernommen und macht hierbei auch keine Unterscheidung zwischen Amateur- und Profisport.

Wir bitte die Besucher jeweils die entsprechenden Nachweise, sowie legitimierende Ausweisdokumente am Eingang bereit zu halten.